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Teilbefreiung vom Anschlusszwang an Wasserversorgung zum Wäschewaschen

BVerwG, Urteil vom 24.01.2011 - Az.: 8 C 44.09

Leitsätze:

Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendeten Eigenversorgungsanlage zu benutzen, auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist (wie Urteil vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 16.08). (amtlicher Leitsatz)

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Hinweis: zum im Leitsatz erwähnten Urteil siehe DRiK Nr. 876.

Fundstelle im WWW

http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=1578