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Unterschiedliche Gebührenmaßstäbe für verschiedene Nutzergruppen erfordern getrennte Kalkulationen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.1996 - Az.: 2 S 1478/94

Leitsätze:

Sehen die gebührenrechtlichen Vorschriften einer Abfallwirtschaftssatzung für unterschiedliche Gruppen von Benutzern der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung unterschiedliche Gebührenmaßstäbe vor (hier: personengebundener Haushaltsmaßstab für die Entsorgung des Hausmülls; Gefäßmaßstab für eingesammelte Gewerbeabfälle; Gewichtsmaßstab für selbst angelieferte Gewerbeabfälle), können die darauf beruhenden unterschiedlichen Gebührensätze ermessensfehlerfrei nur in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt werden. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE112919600&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all