Wann besteht ein Vorteil im Sinne von § 28 WVG?
VG Stuttgart, Urteil vom 11.03.2009 - Az.: 3 K 3163/08
Leitsätze:
1. Ein Vorteil im Sinne von § 28 WVG ist nur ein wirtschaftlicher Vorteil. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Für einen Vorteil aus der Mitgliedschaft in einem Wasserverband, der eine Beitragspflicht nach § 28 I WVG begründet, genügt es nicht, dass das Mitglied die bloße Möglichkeit hat, aus Maßnahmen des Verbands Nutzen zu ziehen, diese Möglichkeit aber tatsächlich nicht in Anspruch nimmt. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fortgang des Verfahrens: Geändert durch VGH Mannheim, Urteil vom 02.02.2011, 3 S 958/09 - DRiK Nr. 1017. Der VGH widerspricht der in den Leitsätzen beschriebenen Auffassung des VG.
Fundstelle im WWW
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=11381