1. Sind beim Erwerb eines Grundstücks von einer Gemeinde der Grundstückskauf und die Ablösung von Beiträgen in einem Vertrag verbunden und erweist sich die Ablösungsvereinbarung als nichtig, kann gegenüber einem daraus erwachsenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen dessen Rechtsnatur selbst im Falle der Gesamtnichtigkeit des Vertrags kein Zurückbehaltungsrecht in entsprechender Anwendung von §
273 BGB ausgeübt werden.
(amtlicher Leitsatz)2. Im kommunalen Beitragsrecht kann der besonderen Zahlungsverjährung nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.
(amtlicher Leitsatz)