Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung
BGH, Beschluss vom 15.03.1996 - Az.: 3 StR 506/95
Leitsätze:
Ein das Bußgeldblankett des § 70 I Nr. 17 NRW LandschaftsG ausfüllende Gemeindesatzung zum Schutz des Baumbestandes ist hinreichend bestimmt, wenn der räumliche Geltungsbereich auf der Grundlage des § 45 NRWLandschaftsG "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne" festgelegt ist. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1996-03-15/3-StR-506_95