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Einwohnermaßstab bei der Erhebung einer Kleineinleiterabgabe

VGH Bayern, Urteil vom 10.09.1993 - Az.: 23 N 90.2747

Leitsätze:

1. Eine Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter kann nach der Zahl der auf dem abgabenpflichtigen Grundstück lebenden Einwohner bemessen werden. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Gegen die Ermittlung der Einwohnerzahl aus dem Melderegister bestehen keine Bedenken. (Leitsatz des Herausgebers)

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