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Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

Thüringer OVG, Beschluss vom 29.04.2008 - Az.: 4 ZKO 610/07

Leitsätze:

Schöpft ein Herstellungsbeitragsbescheid die sachliche Beitragspflicht nicht voll aus, so ist auch nach Bestandskraft des Bescheids eine Nacherhebung zulässig. Diese kann geschehen, indem der Bescheid zurückgenommen und ein neuer Bescheid über den vollen geschuldeten Beitrag erlassen wird. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.thovg.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/6c24af328dcfcb8cc1256ab9002dd3c7/668dae295610b598c125745f0020ba15?OpenDocument?OpenDocument