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Anweisung zur Erhöhung der Kreisumlage bei nicht ausgeglichenem Haushalt

VG Kassel, Urteil vom 14.02.2012 - Az.: 3 K 936/10

Leitsätze:

1. Die Vorlage eines nicht ausgeglichenen Haushalts berechtigt die Kommunalaufsicht regelmäßig nicht, die Selbstverwaltungskörperschaft mittels Anweisung zu einzelnen, konkreten Maßnahmen (hier: Anweisung an den Landkreis, die Kreisumlage zur erhöhen) zu verpflichten. (amtlicher Leitsatz)

2. Das richtige Aufsichtsmittel bei Vorlage eines nicht ausgeglichenen Haushalts ist regelmäßig die Beanstandung der Haushaltssatzung. (Leitsatz des Herausgebers)

3. In Hessen besteht keine allgemeine Pflicht der Kreise, jegliches Defizit vollständig durch eine Erhöhung der Kreisumlage auf die Gemeinden abzuwälzen. (Leitsatz des Herausgebers)

4. Die rechtsaufsichtliche Anweisung an einen Landkreis, die Kreisumlage zu erhöhen, greift in das Recht des Kreises ein, selbst über die Ausgestaltung seiner Haushaltssatzung zu entscheiden und stellt daher dem Kreis gegenüber einen belastenden Verwaltungsakt dar. Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Umsetzung der Anweisung zu Mehreinnahmen für den Kreis und damit einem wirtschaftlichen Vorteil führt. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fortgang des Verfahrens: Aufgehoben durch Urteil des VGH Hessen vom 14.02.2013, DRiK Nr. 1470

Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE120000968%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all