Keine verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle einer Höchstmietensatzung nach dem LWoFG BW
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2011 - Az.: 3 S 2611/09
Leitsätze:
Eine auf der Grundlage des § 32 Abs. 3 Satz 3 und 5 LWoFG erlassene gemeindliche Satzung über die Festlegung der höchstzulässigen Miete für öffentlich geförderten Wohnraum unterliegt mangels Rechtswegzuständigkeit nicht der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nach §
47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO.
(amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fortgang des Verfahrens: Entscheidung aufgehoben durch BVerwG, DRiK Nr. 1498
Fundstelle im WWW
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15419