Umgang mit noch nicht in Kraft gesetztem Satzungsbeschluss bei Eingliederung der Gemeinde
OVG Münster, Urteil vom 14.11.1977 - Az.: II A 22/75
Leitsätze:
1. Eine Satzung, die der Rat vor der Eingliederung der Gemeinde in eine andere Gemeinde beschließt, kann nicht durch eine vom Bürgermeister der aufnehmenden Gemeinde angeordnete öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden. (amtlicher Leitsatz)
2. Soweit das Neugliederungsgesetz einer rückwirkende Änderung von weitergeltendem Ortsrecht einer eingegliederten Gemeinde gestattet und soweit es hierfür keine andere Regelung trifft, hat der Rat der aufnehmenden Gemeinde die Änderungssatzung ohne Bindung an einen vor der Neugliederung gefassten Beschluss des Rates der eingegliederten Gemeinde zu beschließen. (amtlicher Leitsatz)
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