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Feuerwehrkosten bei Bergung einer vermeintlichen Leiche

VG Oldenburg, Urteil vom 16.02.2011 - Az.: 11 A 1119/10

Leitsätze:

1. Ob ein Feuerwehreinsatz unter § 1 Abs. 1 NBrandSchG fällt bzw. ob er nach § 26 Abs. 1 NBrandSchG unentgeltlich ist, beurteilt sich aus der ex-ante-Perspektive. (amtlicher Leitsatz)

2. Die Bergung einer Leiche auf Anforderung durch die Polizei gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr nach § 1 Abs.1 NBrandSchG. (amtlicher Leitsatz)

3. Da die Bergung einer Leiche weder auf Veranlassung noch aufgrund des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen erfolgt, ist sie auch keine für den (vermeintlich) Verstorbenen gebührenpflichtige freiwillige Leistung der Feuerwehr. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05600201000111911%20A