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Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

BVerwG, Urteil vom 22.02.1974 - Az.: 4 C 6.73

Leitsätze:

Flächennutzungspläne treten aus Anlass kommunaler Gebietsänderungen nicht schon dann außer Kraft, wenn sie infolge der Gebietsänderung nicht mehr „für das ganze Gemeindegebiet” gelten (§ 5 Abs. 1 BBauG). Ein Außerkrafttreten ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn und soweit eine Darstellung durch die Gebietsänderung in einer Weise erschüttert wird, die sie als unter den veränderten Umständen nicht mehr brauchbar oder als Interessenabwägung nicht mehr vertretbar erscheinen lässt. (amtlicher Leitsatz)

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