Ein großer Abfallbehälter - Gebühren für sechs kleine?
VG Gießen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 8 K 1271/09
Leitsätze:
Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip liegt vor, wenn ein 240-l-Abfallbehälter auf dem Grundstück steht und entsorgt wird, aber insgesamt 6 teurere Einzelgefäße mit einem Volumen von jeweils 40 l durch den Abfallzweckverband abgerechnet werden. (amtlicher Leitsatz)