Sponsoring durch Zweckverband
OVG Sachsen, Beschluss vom 18.01.2011 - Az.: 4 B 270/10
Leitsätze:
1. Sämtliche Aktivitäten eines Zweckverbands müssen einen Bezug zu den Aufgaben aufweisen, die ihm von den Mitgliedsgemeinden übertragen sind. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Bei einem Zweckverband zur Wasserversorgung, der in seinem Versorgungsgebiet keiner Konkurrenz durch andere Versorger ausgesetzt ist, liegt die Annahme fern, dass die Betätigung als Sponsor für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke in irgendeiner Weise auch nur indirekt der Erfüllung der Verbandsaufgabe dient. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/10B270.pdf