Überschwemmung eines Grundstücks durch unbefugt benutzten Abwasserkanal
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2004 - Az.: I-9 U 153/03
Leitsätze:
1. Der Betreiber eines Abwasserkanals kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn Dritte unbefugt Regenwasser in den Kanal einleiten und dies infolge von Überlastung des Kanals zur Überschwemmung eines Grundstücks mit Abwässern und Fäkalien führt. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Ist ein Abwasserkanal für die öffentliche Entsorgung von Abwässern erforderlich, so kann der Betreiber zur Unterlassung des Betriebs nur insoweit verpflichtet werden, als dies die Erfüllung der Entwässerungsaufgabe nicht verhindert. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2004/I_9_U_153_03urteil20040503.html