Anbindung von Gemeinden und Ortsteilen ans Straßennetz
OVG Koblenz, Urteil vom 11.11.2010 - Az.: 1 A 10645/10
Leitsätze:
1. Das Straßenrecht von Rheinland-Pfalz gebietet es nicht, jeden Ortsteil durch eine Kreisstraße oder höher klassifizierte Straße ans überörtliche Straßennetz anzubinden. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Auch zur Anbindung einer Gemeinde genügt es, wenn die Kreis- oder höhere Straße in einer kurzen Entfernung an der Ortslage vorbeiführt. Dies ist noch gegeben, wenn die Ortslage über eine etwa 650 Meter lange Gemeindestraße als Zubringer erreicht werden kann. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={0852ED07-F12C-4493-A0B2-8F812A93E591}