Reichweite des kommunalrechtlichen Vertretungsverbots in Brandenburg
VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 13.01.2011 - Az.: 5 K 164/09
Leitsätze:
In Brandenburg ist das kommunalrechtliche Vertretungsverbot zwar auf Sachbereiche beschränkt, in denen die Gemeindevertretung Entscheidungsbefugnisse besitzt. Innerhalb dieser Sachbereiche besteht das Vertretungsverbot aber auch dann, wenn es im Einzelfall um eine Angelegenheit geht, die als Geschäft der laufenden Verwaltung nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fällt. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110000250&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10