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Keine regelmäßige Untersuchung von freiwilligen Feuerwehrleuten auf Feuerwehrtauglichkeit

VG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2010 - Az.: 26 K 2388/09

Leitsätze:

1. Der Ausschluss vom aktiven Einsatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr bis zur Durchführung einer vom Betroffenen verweigerten ärztlichen Untersuchung lässt sich nicht auf § 8 LVO FF stützen. (amtlicher Leitsatz)

2. Es gibt keinen Rechtssatz, nach dem jeder Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in bestimmten Abständen nachweisen müsste, dass er die notwendige gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Feuerwehrdienstes (Feuerwehrtauglichkeit) besitzt. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2010/26_K_2388_09urteil20100727.html