Auskunftspflicht kommunaler GmbHs gegenüber der Presse
BGH, Urteil vom 10.02.2005 - Az.: III ZR 294/04
Leitsätze:
Der Auskunftspflicht nach § 4 Abs. 1 NdsPresseG (bzw. den entsprechenden Bestimmungen in den Pressegesetzen der anderen Bundesländer) unterliegen auch Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge, die in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung geführt werden, aber unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand stehen. (amtlicher Leitsatz)
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http://lexetius.com/2005,278