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Behandlung von Eheleuten bei Abgabenerhebung nach wirtschaftlichem Grundstücksbegriff

BayVerfGH, Entscheidung vom 07.02.1985 - Az.: Vf. 22-VII-83

Leitsätze:

1. Knüpft eine kommunale Abgabensatzung an den wirtschaftlichen Grundstücksbegriff an, so kann sie auch bestimmen, dass eine wirtschaftliche Einheit nur vorliegen kann, wenn alle zu einer Einheit zusammenzufassenden Buchgrundstücke den selben Eigentümer haben. Auch für den Fall, dass die fraglichen Buchgrundstücke Eheleuten - jeweils einem Ehegatten - gehören, ist verfassungsrechtlich keine Sondervorschrift geboten, die eine Zusammenfassung trotz fehlender Eigentümeridentität ermöglichen könnte. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Es verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie, wenn der Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks zu einem Beitrag für die Wasserversorgungsanlage herangezogen wird, obwohl er eine Bebauung oder Veräußerung dieses Grundstücks nicht beabsichtigt. (amtlicher Leitsatz)

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