Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Mittelbarer Vorteil aus dem Fremdenverkehr

BayVGH, Urteil vom 24.04.1985 - Az.: 4 B 83 A 2649

Leitsätze:

Ein mittelbarer Vorteil aus dem Fremdenverkehr, der bei der Veranlagung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag zu berücksichtigen ist, liegt nicht schon darin, dass infolge zahlreicher Arbeitsplätze im Fremdenverkehr die Möglichkeit besteht, an Dienstleistungen für die Inhaber dieser Arbeitsplätze zu verdienen. Bei der Veranlagung eines Arztes zum Fremdenverkehrsbeitrag sind daher nur die Vorteile aus der Behandlung von Fremden, nicht aber die aus der Behandlung von im Fremdenverkehr Beschäftigten zu berücksichtigen. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien: