Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten
BVerfG, Beschluss vom 03.05.2001 - Az.: 1 BvR 624/00
Leitsätze:
Die Erhebung einer höheren Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten als auf andere Spielautomaten durch Gemeinden ist verfassungsrechtlich zulässig. Insbesondere weisen die für Spielautomaten einschlägigen gewerbe-, jugendschutz- und strafrechtlichen Bestimmungen des Bundesrechts keine Gesamtkonzeption auf, denen eine Gemeindesteuer mit (eindämmender) Lenkungswirkung zuwiderliefe. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20010503_1bvr062400.html