Normalerweise kein Anspruch des Einzelnen auf Winterdienst
VG Aachen, Beschluss vom 05.01.2011 - Az.: 6 L 539/10
Leitsätze:
1. Aus der Pflicht der Gemeinden nach §§ 1 StrReinG NRW und 9a Abs. 1 Satz 2 StrWG NRW, ihre Straßen zu reinigen, zu räumen und zu streuen ergibt sich kein klagbares Recht der Straßenbenutzer auf ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Auch für Anlieger kommt ein klagbarer Anspruch auf ordnungsgemäßen Winterdienst nur ausnahmsweise in Frage, etwa wenn der Straßenzustand zu konkreten Gesundheitsgefahren führt oder die Nutzung eines Grundstücks insgesamt unmöglich macht. Dass zeitweise kein gefahrloser Verkehr mit Kraftfahrzeugen möglich ist, reicht nicht aus. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2011/6_L_539_10beschluss20110105.html