Streupflicht wegen parkender Kirchenbesucher und Wanderer?
LG Bonn, Urteil vom 27.12.2010 - Az.: 1 O 237/10
Leitsätze:
Der Umstand, dass in einer innerörtlichen Straße regelmäßig rund 50 Fahrzeuge von Besuchern einer nahegelegenen Kapelle, Wanderern und Wintersportlern parken, verleiht ihr noch keine Verkehrsbedeutung, die eine Streupflicht der Gemeinde auslösen würde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Besucher aus dem überörtlichen Bereich kommen. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2010/1_O_237_10urteil20101227.html