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Verpflichtung eines Gemeindemitarbeiters in Altersteilzeit als Mitglied des Gemeinderats

OVG Koblenz, Urteil vom 09.07.2010 - Az.: 2 A 10434/10.OVG

Leitsätze:

1. Die Verpflichtung eines Ratsmitglieds auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten durch den Bürgermeister hat keine rechtsbegründende Wirkung und begründet insbesondere nicht die Mitgliedschaft im Gemeinderat. Sie stellt daher keinen Verwaltungsakt dar. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Der Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell beendet kommunalwahlrechtlich das aktive Dienstverhältnis mit der Gemeinde. Befindet sich jemand in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, so kann dies daher keine Unvereinbarkeit mit einem Gemeinderatsmandat begründen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={773C67A9-83C1-4CC5-A0D2-E6BE6B9CBCF3}