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Verlorengegangene Unterlagen über Zustandekommen einer Satzung

OVG Münster, Urteil vom 01.07.1953 - Az.: III A 561/52

Leitsätze:

Sind die Unterlagen über das Zustandekommen einer Ortssatzung im Verlaufe der Kriegs- und Nachkriegszeit ganz oder teilweise verlorengegangen, so kann die Gültigkeit der Ortssatzung vorausgesetzt werden. (amtlicher Leitsatz)

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