Computereinsatz zur Auszählung von Kommunalwahlen ist zulässig
OVG Koblenz, Beschluss vom 17.12.2010 - Az.: 2 A 10620/10.OVG
Leitsätze:
Der Einsatz von Computern bei der Auszählung von Kommunalwahlen ist jedenfalls zulässig, wenn die Auszählung in der Weise erfolgt, dass die auszuzählenden Stimmzettel unter Beachtung eines Acht-Augen-Prinzips öffentlich verlesen und dann in ein Erfassungsprogramm eingegeben werden und eine stichprobenartige Überprüfung der ordnungsgemäßen Erfassung durch das Programm stattfindet. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={EADB32AA-2593-44B4-9A4A-D2879C450675}