Verzögerter Eingang einer Unternehmerrechnung für Erschließungsanlage
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2010 - Az.: 2 S 1314/10
Leitsätze:
Eine Erschließungsanlage ist nach allgemeiner Auffassung erst dann endgültig hergestellt, wenn u.a. der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung. Dies gilt auch dann, wenn sich der Eingang der letzten Unternehmerrechnung verzögert. Dabei ist es unerheblich, ob die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, d.h. ob sie den verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hat. (amtlicher Leitsatz)
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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=13703