Hessischer Städtetag kann Beistand einer Gemeinde vor dem StGH Hessen sein
StGH Hessen, Beschluss vom 06.12.2010 - Az.: 2292
Leitsätze:
1. Auch juristische Personen können vor dem Hessischen Staatsgerichtshof als Beistand zugelassen werden. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Der Hessische Städtetag ist in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung und besonders zu Fragen des Konnexitätsprinzips als besonders sachkompetent anzusehen, so dass seine Zulassung als Beistand sachgerecht ist. (Leitsatz des Herausgebers)