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Finanzieller Ausgleich bei Kommunalisierung von Landesbeamten

StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.1993 - Az.: GR 2/92

Leitsätze:

1. Die Kommunalisierung der Landesbeamten durch § 52 Abs 1 LKrO ist keine "Übertragung bestimmter öffentlicher Aufgaben" (Art 71 Abs 3 LV) auf die Landkreise. Sie rechtfertigt auch unter dem Gesichtspunkt des Konnexitätsprinzips und der Verwaltungsmitverantwortung nicht die analoge Anwendbarkeit dieser Verfassungsbestimmung. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Ausgleich der dadurch für die Landkreise entstehenden Mehrkosten durch die erhöhten Zuweisungen des Landes nach § 11 Abs 1 Nr 2 FAG genügt der verfassungsrechtlichen Pflicht des Landes aus Art 71 Abs 1 i.V.m. Art 73 Abs 1 LV, den Landkreisen die finanzielle Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. (amtlicher Leitsatz)

3. Die Bemessung solcher Zuweisungen nach der ungewichteten Einwohnerzahl der Landkreise ist zulässig. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KVRE247969305&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all