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Anspruch eines Kulturvereins auf Überlassung einer Halle für Jugend-Disco

VG Wiesbaden, Beschluss vom 28.04.1993 - Az.: 3/2 G 333/93

Leitsätze:

1. Ein ortsansässiger Kulturverein e. V. hat aus § 20 I HessGO einen im Wege der einstweiligen Anordnung durchsetzbaren Anspruch auf Überlassung einer gemeindlichen Einrichtung (Mehrzweckhalle) zur Durchführung einer Musikveranstaltung ("Jugend-Disco"). (amtlicher Leitsatz)

2. Eine "Jugend-Disco" schließt den Auftritt von (mehreren) Life-Bands oder Musikgruppen im Wechsel mit Schallplatten- bzw. CD-Musik nicht aus. (amtlicher Leitsatz)

3. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände ist nicht erkennbar, dass der Schwingboden einer Mehrzweckhalle bei der Durchführung einer Jugend-Disco in höherem Maße als bei anderen Tanz- oder Musikveranstaltungen der Gefahr eines Schadenseintritts ausgesetzt sein könnte (amtlicher Leitsatz)

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