Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz bei Spielautomatensteuer nach dem Einsatzmaßstab
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.06.2010 - Az.: 14 A 597/09
Leitsätze:
1. Die Gemeinden sind regelmäßig nicht verpflichtet, zur Bestimmung von Steuermaßstab und Steuersatz von Gemeindesteuern (hier: Vergnügungsteuer auf Spielautomaten) Datenmaterial zu sammeln und in einem Abwägungsprozess zu gewichten. Eine gerichtliche Überprüfung kommunaler Steuerregelungen nach der Art von ermessensgeleiteten Verwaltungsakten kommt nicht in Betracht. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Eine Differenzierung des Steuersatzes einer nach dem Einsatzmaßstab erhobenen Spielautomatensteuer nach Geräten mit und ohne Punktespeicher ist nicht verfassungsrechtlich geboten. (Leitsatz des Herausgebers)
3. Auch eine Differenzierung zwischen Automaten in Spielhallen und solchen in Gaststätten ist bei Anwendung des Einsatzmaßstabs nicht erforderlich. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/14_A_597_09urteil20100623.html