Gleichzeitige Heranziehung zur Straßenreinigung als Vorder- und Hinterlieger
BayVGH, Urteil vom 12.10.2000 - Az.: 8 B 00.1025
Leitsätze:
Grenzt ein Grundstück an eine öffentliche Straße an, so kann sein Eigentümer nicht zusätzlich zur Reinigung einer weiteren öffentlichen Straße als sogenannter Ortsstraßenhinterlieger verpflichtet werden. (amtlicher Leitsatz)
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