Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Wertstoffcontainern
BayVGH, Urteil vom 09.11.1999 - Az.: 8 B 99.850
Leitsätze:
1. Bei der Bemessung von Sondernutzungsgebühren entspricht es dem Äquivalenzprinzip, neben dem privaten Interesse des Gebührenschuldners auch ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung zu berücksichtigen. (amtlicher Leitsatz)
2. Die Aufstellung von Wertstoffcontainern für Verpackungsstoffe auf öffentlichem Straßengrund durch Private liegt weder ausschließlich noch überwiegend im öffentlichen Interesse. (amtlicher Leitsatz)
3. Zur Frage, inwieweit eine Satzung über Sondernutzungsgebühren bei der Gebührenhöhe in solchen Fällen differenzieren muss. (amtlicher Leitsatz)
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