Sanierungsgebietssatzung nach dem StBauFG
BayVGH, Urteil vom 17.12.1979 - Az.: 14 N 838/79
Leitsätze:
Eine Satzung zur förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten ist nur gültig, wenn der Gemeinderat auch die Gründe und Ziele der Sanierung, wenigstens in ihren Grundzügen, beschlussmäßig gebilligt hat. (amtlicher Leitsatz)
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