Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

VGH Mannheim, Beschluss vom 12.07.1996 - Az.: 5 S 472/96

Leitsätze:

1. Auch in Fußgängerzonen fallen wirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten, die sich an die Allgemeinheit richten, regelmäßig nicht unter den (schlichten) Gemeingebrauch. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine solche gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn Mitglieder oder Mitarbeiter einer Scientology-Kirche Passanten ansprechen, um für entgeltliche Literatur oder Dienstleistungen zu werben. (Leitsatz des Herausgebers)

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