Anspruch von Ratsmitgliedern auf Unterrichtung über Beratungsgegenstände in Rheinland-Pfalz
OVG Koblenz, Urteil vom 01.06.2010 - Az.: 2 A 11318/09.OVG
Leitsätze:
1. Die Mitglieder des Gemeinderats und die Ratsfraktionen haben in Rheinland-Pfalz einen - in der Gemeindeordnung nicht ausdrücklich geregelten - Anspruch auf angemessene Unterrichtung über die Gegenstände anstehender Ratsentscheidungen. Dieser Anspruch besteht dem Bürgermeister gegenüber. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Sind Pläne, die die Ratsmitglieder bereits anlässlich früherer Beratungen erhalten haben, unverändert Gegenstand einer erneuten Beratung, so brauchen die entsprechenden Unterlagen kein zweites Mal ausgehändigt werden. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={B832ACB0-7DD9-45D4-89E1-C699F5F896EF}