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Amtshaftung der Kommunalaufsicht gegenüber Gemeinde wegen begünstigender Maßnahme

BGH, Urteil vom 12.12.2002 - Az.: III ZR 201/01

Leitsätze:

Die kommunale Rechtsaufsicht kann Amtspflichten der Aufsichtsbehörde auch gegenüber der zu beaufsichtigenden Gemeinde als einem geschützten Dritten begründen. Schutzpflichten der Aufsicht gegenüber der Gemeinde können auch bei begünstigenden Maßnahmen bestehen, also solchen, die von der Gemeinde selbst angestrebt werden, etwa bei der Genehmigung eines von der Gemeinde abgeschlossenen Rechtsgeschäfts. Verletzungen dieser Pflichten können Amts- oder Staatshaftungsansprüche der Gemeinde gegen die Aufsichtsbehörde auslösen. (amtlicher Leitsatz)

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http://lexetius.com/2002,2730