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Bezug auf "Sprechzeiten" statt "Dienststunden" zur Einsichtnahme - Verordnung nichtig

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.1998 - Az.: 5 S 1695/96

Leitsätze:

1. Sind Karten mit den Grenzen der Erweiterungsfläche Bestandteile der Ergänzung einer Landschaftsschutzverordnung, so muss die Ergänzungsverordnung selbst den Hinweis auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach Ort und Zeit enthalten. (amtlicher Leitsatz)

2. Sieht die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VerkG maßgebliche Bekanntmachungssatzung der Gemeinde im Rahmen der Ersatzbekanntmachung die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Verordnung (Satzung) nebst Karten "während der Dienststunden" vor, enthält aber die Verordnung demgegenüber den Hinweis auf eine Einsichtnahmemöglichkeit (nur) "während der Sprechzeiten", so leidet die Verordnung an einem zu ihrer Nichtigkeit führenden Verkündungsmangel. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE107869800&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all