Bürger können nicht gegen Ungültigerklärung einer Wahl klagen
VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 02.03.2010 - Az.: 15 K 86/10
Leitsätze:
Ein wahlberechtigter Bürger ist hinsichtlich eines Ratsbeschlusses, mit dem die Kommunalwahl für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet wird, nicht klagebefugt. (amtlicher Leitsatz)