Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach ergänzendem Verfahren
BVerwG, Beschluss vom 08.03.2010 - Az.: 4 BN 42.09
Leitsätze:
Wenn im ergänzenden Verfahren inhaltliche Änderungen des Bebauungsplans vorgenommen werden, die nachteilige Auswirkungen haben können, handelt es sich um abwägungsbeachtliche Änderungen, die der Kritik in einem erneuten Auslegungsverfahren zugänglich bleiben müssen. Auch solche inhaltlichen Änderungen des ursprünglichen Bebauungsplans, die auf der Grundlage bereits ausgelegter, dem Bebauungsplanentwurf lediglich beigefügter Unterlagen vorgenommen werden, lösen eine Pflicht zur erneuten Auslegung aus. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=289