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Streit um Bestehen einer gemeindlichen Kirchenbaulast

BayVGH, Urteil vom 23.05.1969 - Az.: 252 III 65

Leitsätze:

1. Im Streit um die Pflicht einer Gebietskörperschaft zu Leistungen für kirchliche Zwecke (hier: Kirchenbaulast einer Gemeinde) ist im Zweifel anzunehmen, dass das fragliche Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur ist. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Zum Beweiswert tabellarischer Übersichten und Baukataster für das Bestehen subsidiärer Baulastverpflichtungen politischer Gemeinden. (amtlicher Leitsatz)

3. Zur Entstehung subsidiärer Baulastverpflichtungen politischer Gemeinden auf Grund unvordenklicher Verjährung. (amtlicher Leitsatz)

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