Zuteilung einer Hausnummer
OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.03.2010 - Az.: 11 LA 480/09
Leitsätze:
1. Auch die wiederholte Nennung einer Hausnummer in Bebauungsplänen, Liegenschaftskarten und amtlichen Schreiben stellt weder einen Verwaltungsakt dar, der die Zuteilung einer Hausnummer regelt, noch kann sie einen solchen in der Weise ersetzen, dass ein nachfolgender Zuteilungsbescheid als Umnummerierung zu behandeln wäre. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Die fehlende Zuteilung einer Hausnummer für ein nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäude stellt eine Gefahr im Sinne des Polizeirechts dar. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200900048011%20LA