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Verkehrssicherungspflicht bei Metallbolzen in einem Gehweg

LG Rostock, Urteil vom 28.05.2008 - Az.: 4 O 3/08

Leitsätze:

Ragen aus einem Gehweg 7 bis 8 cm hohe Metallbolzen heraus, die selbst nur schwer erkennbar sind, so genügt es zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nicht, die Gefahrenstelle durch weiß angestrichene Holzleisten kenntlich zu machen, über die die Bolzen noch deutlich hinausragen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE214582008&st=ent