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Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

VGH Mannheim, Urteil vom 09.02.2010 - Az.: 3 S 3064/07

Leitsätze:

1. Führt eine Planung dazu, dass mehrere außerhalb des Plangebiets gelegene Straßen mit zahlreichen Anliegern von Verkehr entlastet werden, so stellt das Interesse an dieser Entlastung kein individuelles Sonderinteresse mehr dar, das zur Befangenheit eines Ratsmitglieds führen könnte. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Ein Bürger kann gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Bebauungsplan nicht geltend machen, die Sitzungsunterlagen seien unvollständig gewesen, wenn dies in der Sitzung von keinem Ratsmitglied gerügt wurde. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=12671