Zweitwohnungsteuer: Unterschiedliche Steuermaßstäbe für Miet- und eigentümergenutzte Wohnungen
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.03.2010 - Az.: 9 LA 100/09
Leitsätze:
Eine Satzungsregelung, die unterschiedliche [Zweitwohnung-]Steuermaßstäbe für vermietete Wohnungen einerseits (bei ihnen sind der Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 und eine Hochrechnung für den Besteuerungszeitraum maßgeblich) und eigengenutzte Wohnungen andererseits (bei ihnen ist die im Besteuerungszeitraum für vergleichbare Objekte regelmäßig vereinbarte Jahresrohmiete maßgeblich) vorsieht, ist in der Regel willkürlich und daher unwirksam. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020090001009%20LA