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Gemeindenutzungsrechte sind an Grundstücke gebunden

BayVGH, Urteil vom 30.10.1968 - Az.: 109 IV 64

Leitsätze:

1. Es gibt keinen Grundsatz des Inhalts, dass sich Gemeindenutzungsrechte auf das gesamte unverteilte Gemeindevermögen in seinem jeweiligen Bestand erstrecken müssten. Die Nutzungsrechte sind vielmehr nach ihrer Rechtsgrundlage stets an ein bestimmtes Grundstück im Eigentum der Gemeinde oder an einen Teil eines solchen Grundstücks gebunden und gehen nicht etwa auf ein Tauschgrundstück über. (amtlicher Leitsatz)

2. Zur Frage des Vertretenmüssens einer Unterbrechung der Nutzungsrechtsausübung in der Zeit von 1933 bis 1945 (amtlicher Leitsatz)

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