Keine Widmung durch Baugenehmigung oder Erhebung von Erschließungsbeiträgen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2010 - Az.: 6 U 34/08
Leitsätze:
1. Eine straßenrechtliche Widmungsfiktion kann nicht durch Baugenehmigungen für Gebäude, deren bestimmungsgemäße Nutzung das Anfahren mit Kraftfahrzeugen voraussetzt, ausgelöst werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde, die die Genehmigungen erteilt, zur Erschließung verpflichtet ist. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Auch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen löst keine straßenrechtliche Widmungsfiktion aus; ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss kann jedenfalls dann nicht in eine Widmung umgedeutet werden, wenn er sich zur Einstufung der Straße nicht äußert. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=12601