Rückwirkende Erhöhung der Hundesteuer
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.05.1996 - Az.: 6 A 12926/95
Leitsätze:
1. Eine um ein Jahr rückwirkende Erhöhung der Hundesteuer um 1 DM pro Monat ist verfassungsrechtlich zulässig. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Es sprechen keine verfassungsrechtlichen Gründe gegen die Erhebung einer Hundesteuer in Höhe von 16 DM pro Monat. (Leitsatz des Herausgebers)
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