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Nachbarklage gegen Störungen durch öffentlichen Spielplatz

BayVGH, Urteil vom 30.11.1987 - Az.: 26 B 82 A.2088

Leitsätze:

1. Abwehransprüche wegen der von einem baurechtlich nicht genehmigten gemeindlichen Kinderspielplatz ausgehenden Beeinträchtigungen können im Verwaltungsrechtsweg durch allgemeine Leistungsklage unmittelbar gegenüber der Gemeinde als Betreiber geltend gemacht werden. (amtlicher Leitsatz)

2. Durch missbräuchliche Nutzung des Kinderspielplatzes verursachte Einwirkungen auf Nachbargrundstücke sind der Gemeinde als Betreiber nur dann zuzurechnen, wenn sie durch die Gestaltung des Spielplatzes einen Anreiz für die missbräuchliche Nutzung geschaffen hat. (amtlicher Leitsatz)

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